Kunst am Bau

Was ist „Kunst am Bau“ bzw. „Kunst im öffentlichen Raum“?

„Kunst am Bau“ im weiten Sinne ist jene Kunst, die mit einem Gebäude bzw. Architektur in Verbindung steht, wie Skulpturen an Kirchen oder am Kollegienhaus der FAU. Im engeren Sinne ist „Kunst am Bau“ jene Kunst, die durch eine gesetzliche Verordnung bzw. Richtlinien Teil des Baubudgets ist.

Geschichte der „Kunst am Bau“

Eine solche Verordnung trat am 25.01.1950 in der BRD in Kraft, um einen Teil (mind. 1 %) des Baubudgets an öffentlichen Bauten für die Kunst aufzuwenden und somit die Künstler finanziell zu unterstützen. (Eine solche Unterstützung gab es schon in Weimarer Republik und im dritten Reich.)

Berichterstatter des Ausschusses für Kulturpolitik begründete dies mit den Worten: „Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen zusammenkommen. Es ist außerordentlich wichtig, wenn an Straßenecken und Brücken, wo tagtäglich Tausende von Menschen vorübergehen, Kunstwerke hohen Ranges aufgestellt sind und sie zum Erlebnis besonders der heranwachsenden Generation gemacht werden.“[1]

Schon zuvor in der Weimarer Republik berief sich der Wirtschaftsverband der Künstler auf Artikel 142 der Weimarer Reichsverfassung 1919, um Hilfe in den Nachkriegsjahren zu erhalten.

Auch in Bayern galt dies: „(2) Kunst, Wissenschaft und Gewerbe, soweit ein höheres Interesse obwaltet, zu pflegen und zu unterstützen“ - §2 Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung.

Baukosten für die öffentliche Hand

Und auch heute werden durch Richtlinien 2% der Baukosten für Kunst in Bayern ausgeben, wie die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende 16.2(Az. IIC1-4741.0-015/02), zeigen und folgen damit den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes.[2]

Seit 2005 ist somit festgelegt: [3]

Bauwerkskosten in Mio.€               Prozentualer Anteil für Kunst an den Gesamtkosten

unter 20                                        1,5

20 bis 100                                     1

Über 100                                       0,5

Dies trifft nicht nur auf Bauwerke des Bundes selbst zu, wie Staatsministerien, sondern auch durch Drittmittel des Bundes finanzierte Objekte, wie Hochschulen und Kliniken.[4] Zudem haben sich auch die Länder verpflichtet, die Kunst so zu fördern, sodass „Kunst am Bau“ überall zu finden ist. Aber nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch die Instandhaltung kosten Geld, letztere unterliegen dem Eigentümer des Werkes.[5]

Funktion von „Kunst am Bau“

„Kunst am Bau ist eine besondere künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug. Künstlerische Idee und Bauaufgabe sollen sich ergänzen. Der Orts- und Objektbezug der Kunst am Bau trägt dazu bei, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk sowie in der Öffentlichkeit zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorte ein zusätzliches Profil zu geben.“[6]

Aus der Profilbildung können, wie für Alexander Glas der Universität Passau attestiert, Standortvorteile werden. Doch hierzu sind die Kunstwerke zu dokumentieren und publik zu machen.[7]

Weiterhin soll Kunst am Bau das Empfinden verbessern und damit die Wahrnehmung, und an (Hoch-)Schulen, an denen das rationale Denken vorherrscht, das irrationale Gefühlsempfinden zur Seite gestellt werden, um die menschliche Natur zu komplementieren. Denn Wahrnehmen und, damit auch Lernen, wird von der Umwelt beeinflusst.[8] Eine form follow functions Umwelt wird dem Menschen nicht gerecht, eine Belebung der Umwelt durch die Kunst, ob als Erziehung (ideologisch im Sinne des NS oder der BRD/DDR), Verschönerung oder als Treffpunkt ist notwendig, sowie eine geistige Befriedigung der Bürger.[9] Denn im Vergleich zur musealen Kunst soll diese für alle sein.[10] Aus diesem Grund übernehmen Kunstwerke diverse Aufgaben und Funktionen.

Die Kunst am Bau lässt sich aufgrund ihres funktionalen Charakters kategorisieren, nämlich in a) dekorativ, wie Alf Schulers Wand- und Treppengestaltung, b) als Visualisierung der funktionalen Deutung des Ortes, Netz-Werke oder c) eine thematische Deutung, wie Linse.[11]

[1] Zitiert nach: Andreas Kaernbach: Kunst am Bau - Geschichte und Zielsetzung. 08.08.2011. www.bundestag.de (29.09.2018.).)

[2] Vgl. Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr: Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende 2015, Online Fassung 2018.

[3] Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Leitfaden Kunst am Bau. Bonn 2012³, S. 20.

[4] Vgl. BMVBS 2012, S. 20.)

[5] Vgl. BMVBS 2012, S. 21.)

[6] Zitiert nach: BMVBS 2012, S. 4.

[7] Vgl. Alexander Glas: >>Kunst am Campus<< - eine Frage des kulturellen Selbstverständnis. In: Alexander Glas u. Brigitte Schira (Konz.): Kunst am Campus 1981-2009. Die Sammlung der Universität Passau, S. 28-33, S. 28.

[8] Vgl. Hulsch-Eisbrüggen (1984), S. 7.

[9] Vgl. Hulsch-Eisbrüggen (1984), S. 8.

[10] Vgl. Glas 2008, S. 30.

[11] Vgl. Wagner 2010, S. 13.

Literatur

Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr: Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende 2015: Online Fassung 2018 der Bayerische Staatskanzlei.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Leitfaden Kunst am Bau. Bonn 2012³.

Glas, Alexander: >>Kunst am Campus<< - eine Frage des kulturellen Selbstverständnis. In: Alexander Glas u. Brigitte Schira (Konz.): Kunst am Campus 1981-2009. Die Sammlung der Universität Passau, S. 28-33.

Hulsch-Eisbrüggen, Wilma: Einleitende Bemerkungen. In: Wilma Hulsch-Eisbrüggen (Konz.): Kunst in/um/an Schulen. Berlin 1984, S.7-10.

Kaernbach, Andreas: Kunst am Bau - Geschichte und Zielsetzung. 08.08.2011.

Wagner, Christoph: Einführung. In: Christoph Wagner: Kunst auf dem Campus. Regensburg 2010, S.11-16.